Bestandsgebäudeanalyse: 

Ich analysiere den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeige Ihnen auf, wo Energieverluste entstehen und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Sie erhalten ein umfassendes Konzept, das den Ist-Zustand darstellt und konkrete Einsparpotenziale aufzeigt.

Ihre Vorteile:

  • Transparente Darstellung des Energieverbrauchs
  • Maßgeschneiderte Lösungen zur Senkung Ihrer Energiekosten
  • Fachkundige Beratung für Wohngebäude

Energieverbrauchsausweis – das Wichtigste in Kürze

Wofür benötigt man ihn?
Pflicht beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Er informiert Interessenten über den Energieverbrauch des Gebäudes.

Was wird ausgewiesen?
Grundlage sind die tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre, bereinigt um witterungsbedingte Schwankungen.

Wann ist er zulässig?
Er darf bei Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten oder bei Gebäuden, die nach 1977 die Wärmeschutzverordnung erfüllen, genutzt werden.

 

Hinweis: Der Verbrauchsausweis zeigt oft eine bessere Energieeffizienzklasse als der Bedarfsausweis, da er das individuelle Nutzerverhalten und ggf. sparsames Heizen berücksichtigt.

Energiebedarfsausweis – 
das Wichtigste in Kürze

Wofür benötigt man ihn?
Ebenfalls Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – zeigt die energetische Qualität unabhängig vom Nutzerverhalten.

Was wird ausgewiesen?
Grundlage ist eine technische Analyse des Gebäudes (z. B. Dämmstandard, Fenster, Heizungsanlage). Dadurch sind die Werte objektiver als beim Verbrauchsausweis.

Wann ist er verpflichtend? 
Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht modernisiert wurden.    

Generell bei Neubauten.

Wichtig: Den Bedarfsausweis darf nur ein in der dena-Expertenliste geführter Energieeffizienz-Experte ausstellen.

Hinweis: Da der Energiebedarfsausweis unabhängig vom Nutzerverhalten ist, fällt die Einstufung im Bedarfsausweis in vielen Fällen schlechter aus als im Verbrauchsausweis.

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